Regeln & Nutzungsbedingungen
Um die sichere Verwendung des Kinderlandes Dachboden Zauber für alle zu ermöglichen, bedarf es der Einhaltung klarer Regeln. Bitte lesen Sie folgende wichtige Informationen und sprechen sie mit ihren Kindern darüber, bevor diese die Spielanlage Dachboden Zauber betreten.
Diese Spielanlage wird von
Steiner Kidsentertainment GmbH,
2100 Stetten,
Gewerbegebiet 13,
FN 446409i
betrieben.
Die Nutzung der Spielanlage DACHBODEN ZAUBER ist für Kinder von drei bis 11 Jahren für maximal drei Stunden innerhalb der Öffnungszeiten durchgehend gestattet. Bei der Erstanmeldung ist bitte die E-Card des Kindes mitzubringen!
Weiters dürfen nur volljährige Aufsichtspersonen das Kind an das DACHBODEN ZAUBER-Team übergeben.
Die Kinder und deren Aufsichtspersonen haben sich an folgende Öffnungszeiten zu halten und müssen das Kind spätestens 15 Minuten vor Geschäftsschluss abholen:
Mo–Fr: 13:00 bis 19:00 Uhr
Sa: 10:00 bis 18:00 Uhr
Die Eintrittspreise sind dem Aushang im Bereich des Empfangs zu entnehmen. Die Betreuungskosten sind bei der Abholung in Bar oder mit Bankomatkarte zu bezahlen. Bitte kalkulieren Sie auch mögliche Wartezeiten bei der Abholung mit ein.
Bitte beachten Sie, dass Erwachsene, außer unsere MitarbeiterInnen, leider keinen Zutritt zum Spielbereich haben (ausgenommen zu „Spezialveranstaltungen“).
Es ist äußerst wichtig, dass Sie die MitarbeiterInnen des DACHBODEN ZAUBERs über spezielle Bedürfnisse des Kindes (einschließlich sämtlicher Allergien) aufklären.
Kinder mit ansteckenden oder medikamentös zu behandelnden Krankheiten dürfen den DACHBODEN ZAUBER leider nicht benützen.
Wir bitten Sie und Ihre Kinder, die Einrichtungen und Spielgeräte möglichst schonend und pfleglich zu behandeln. Weiters sind bei der Benutzung vom DACHBODEN ZAUBER unzumutbare Störungen und Belästigungen oder Gefährdungen von anderen Nutzern unbedingt zu vermeiden. Der DACHBODEN ZAUBER ist so zu benützen, dass keine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Nutzer, sowie Beschädigung von Sachen erfolgt.
Die folgenden Gegenstände sind im DACHBODEN ZAUBER nicht erlaubt:
- Tiere
- harte, spitze oder lose Gegenstände
- Speisen oder Getränke
- Feuer, offenes Licht, insbesondere pyrotechnische Gegenstände
- Rollerblades, Skateboards oder sonstige Fahrgeräte
- sonstige Gegenstände, die eine Gefährdung der eigenen Person, anderer Benützer sowie Beschädigungen von Sachen hervorrufen können
STEINER Kidsentertainment haftet nicht für die Garderobe und mitgebrachte Gegenstände.
Im DACHBODEN ZAUBER herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen nur eine begrenzte Anzahl an Kindern aufnehmen können. Aufgrund dessen behalten wir es uns vor, situationsbedingt einen temporären Aufnahmestopp einzunehmen. Je nach Auslastung des DACHBODEN ZAUBERs entscheiden die BetreuerInnen situationsabhängig, ob Kinder mit speziellen Bedürfnissen OHNE Begleitung der Aufsichtsperson den DACHBODEN ZAUBER betreten können.
Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen des DACHBODEN ZAUBERs ist unbedingt Folge zu leisten. Die Sicherheit der Spielgeräte wurde durch den TÜV überprüft und wird von den Herstellern im Rahmen der Nutzungsvorschriften gewährleistet. Die Gerätschaften entsprechen damit den höchsten Sicherheitsanforderungen und werden regelmäßig überprüft und gewartet, um die Beibehaltung des Standards fortlaufend sicher zu stellen. Jeder Nutzer ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, in dem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt und die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet. Der Betreiber STEINER Kidsentertainment haftet nicht für sonstige Schäden, es sei denn die Betreiber oder eine Person für die sie einzustehen hat, hätte diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Wenn begründete Sorge besteht, dass sich das Kind nicht wohl fühlt oder sich nicht an die Nutzungsbedingungen hält, ist die Person, welche für die Abholung des Kindes vorgesehen ist, zu kontaktieren und hat diese das Kind umgehend beim DACHBODEN ZAUBER abzuholen. Zu diesem Zweck gewährleistet diese Person die durchgehende Anwesenheit im Westfield Donau Zentrum während des Aufenthalts des Kindes im DACHBODEN ZAUBER. Das Kind wird ausschließlich der Person, welche das Kind dem DACHBODEN ZAUBER übergeben hat oder der Person, die für die Abholung ausdrücklich namentlich (samt Telefonnummer) genannt wird, ausgefolgt. Die abholende Person hat ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Bitte beachten Sie die Benützungshinweise. Dies gilt insbesondere im Brand- oder sonstigem Notfall. Bei groben Verletzungen der Nutzungsbedingungen können Nutzer von MitarbeiterInnen vom DACHBODEN ZAUBER verwiesen werden. Im Falle eines Verweises aus dem DACHBODEN ZAUBER ist das bis zum Verweis angefallene Entgelt zu bezahlen.
Weiters behalten sich STEINER Kidsentertainment vor, Kinder und der Aufsichtspersonen die Benutzung des DACHBODEN ZAUBERs ohne weitere Angaben von Gründen zu verwehren, sowie die Nutzungsbedingungen zu ändern.
Mit der Betretung des Kinderlandes erkennen der Nutzer und seine Aufsichtsperson die Geltung der Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Die Aufsichtspersonen stellt deren Einhaltung durch Unterweisung des Kindes sicher.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sich als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen.
Stand: September 2021